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   BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22   

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BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22 (https://dejure.org/2022,39845)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2022 - 1 B 64.22 (https://dejure.org/2022,39845)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2022 - 1 B 64.22 (https://dejure.org/2022,39845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines förmlichen unbedingt gestellten Beweisantrags zur Zeugenvernehmung hinsichtlich des Ansehens von der näheren Umgebung und Lokalverwaltung als Deutscher; Bekenntnis zum deutschen Volkstum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Die Ablehnung eines förmlichen (unbedingt gestellten) Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 m. w. N. und vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20

    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Ob diese materiell-rechtliche Rechtsauffassung unter Berücksichtigung der grundsätzlich auch vom Berufungsgericht in den Blick genommenen neueren Rechtsprechung des Senats vollumfänglich zutrifft (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 - BVerwGE 171, 210 Rn. 33), ist hier nicht zu entscheiden.
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Dass Beweisanträge nicht unbedingt gestellt sind, entbindet das Gericht lediglich von der verfahrensrechtlichen Pflicht des § 86 Abs. 2 VwGO, über sie vorab durch Gerichtsbeschluss zu entscheiden, nicht aber von den sonst für die Behandlung von Beweisanträgen geltenden verfahrensrechtlichen Bindungen, wenn sie sich als erheblich erweisen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 24. September 2012 - 5 B 30.12 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Dabei ist die materiell-rechtliche Beurteilung der Vorinstanz zugrunde zu legen, und zwar selbst dann, wenn diese einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 39 und vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 m. w. N. und vom 30. Juni 2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Die Klärungsbedürftigkeit muss sich indes gerade aufgrund des tatsachengerichtlich festgestellten Sachverhalts ergeben (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 5 B 38.10 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.05.2016 - 7 B 47.15

    Informationszugangsverweigerung wegen Beeinträchtigung der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 64.22
    Dabei ist die materiell-rechtliche Beurteilung der Vorinstanz zugrunde zu legen, und zwar selbst dann, wenn diese einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 39 und vom 23. Mai 2016 - 7 B 47.15 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.09.2012 - 5 B 30.12

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen mangelnder Substantiierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20

    Zurruhesetzung eines Stadtoberinspektors wegen Dienstunfähigkeit; Regelungen zum

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7.11.2022 - 1 B 64.22 -, juris Rn. 4 und vom 24.9.2012 - 5 B 30.12 -, juris Rn. 4, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris.

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7.11.2022 - 1 B 64.22 -, a. a. O. Rn. 4.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 A 745/20

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit (hier: medizinischer Befund

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7.11.2022 - 1 B 64.22 -, juris Rn. 4 und vom 24.9.2012 - 5 B 30.12 -, juris Rn. 4, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 22.9.2009 - 1 BvR 3501/08 -, juris.

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7.11.2022 - 1 B 64.22 -, a. a. O. Rn. 4.

  • BVerwG, 05.01.2023 - 1 B 77.22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 2022 - BVerwG 1 B 64.22 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 7. November 2022 - BVerwG 1 B 64.22 - nicht verletzt.

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